Umwelt-Plaketten Service
Feinstaub: Welche Plakette brauche ich?
Seit dem 1. März 2007 ist die Feinstaub-Plaketten Verordnung (genauer: Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge) in Kraft.
Ist die Schadstoff- bzw. Feinstaubplakette Pflicht?
Nein. Die Kennzeichnung Ihres Fahrzeuges mit der Plakette ist völlig freiwillig. Sie dürfen aber ohne Plakette nicht in Umweltzonen fahren, selbst wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzung für eine Plakette erfüllt.
Welche Plakette brauche ich?
Ja nach Schadstoffausstoß erhält das Fahrzeug eine farblich unterschiedliche Schadstoff-Plakette. Über die Einteilung entscheidet die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren.
Für Benzinfahrzeuge gilt:
Für Dieselfahrzeuge gilt:
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Von der Verkehrsverboten sind folgende nicht betroffen und dürfen auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren (Auszug):
Wenn Sie Fragen dazu haben, kommen Sie einfach vorbei. Ohne lange Wartezeit können wir Ihnen die Plakette ausstellen. Schauen Sie dazu auch in unser spezielles Angebot.
Seit dem 1. März 2007 ist die Feinstaub-Plaketten Verordnung (genauer: Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge) in Kraft.
Ist die Schadstoff- bzw. Feinstaubplakette Pflicht?
Nein. Die Kennzeichnung Ihres Fahrzeuges mit der Plakette ist völlig freiwillig. Sie dürfen aber ohne Plakette nicht in Umweltzonen fahren, selbst wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzung für eine Plakette erfüllt.
Welche Plakette brauche ich?
Ja nach Schadstoffausstoß erhält das Fahrzeug eine farblich unterschiedliche Schadstoff-Plakette. Über die Einteilung entscheidet die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren.
Für Benzinfahrzeuge gilt:
- Schadstoffklasse Euro-2 oder besser: Grün
- Schadstoffklasse Euro-1 oder schlechter: Keine Plakette
Für Dieselfahrzeuge gilt:
- Schadstoffklasse Euro-4 oder D4, oder Euro-3/D4: Grün
- Schadstoffklasse Euro-3: Gelb
- Schadstoffklasse Euro-2: Rot
- Schadstoffklasse Euro-1 oder schlechter: Keine Plakette
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Von der Verkehrsverboten sind folgende nicht betroffen und dürfen auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren (Auszug):
- Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Fahrzeuge
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung im Einsatz
- Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten, die im Schwerbehindertenausweis die Eintragung "aG", "H2 oder "BL" haben
- Oldtimer mit dem "H" Kennzeichen
Wenn Sie Fragen dazu haben, kommen Sie einfach vorbei. Ohne lange Wartezeit können wir Ihnen die Plakette ausstellen. Schauen Sie dazu auch in unser spezielles Angebot.